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MarianaCSCs droht mit Inkassoverfahren gegen Mitglieder

Thumbnail zu CSC-Mahnungen: Mahnungsschreiben und Inkasso-Warnung neben gestresster Person am Laptop, Hinweis auf Mitglieder unter finanziellem Druck bei MarianaCSCs

Von 420Deutschland ·

MarianaCSCs verschickt Mahnungen an Mitglieder und droht mit Inkasso - trotz fehlender Cannabis-Ausgabe. DHV warnt und gibt rechtliche Tipps für Betroffene.

Warnung für Betroffene: Cannabis Social Club MarianaCSCs verschickt Mahnungen und droht mit Inkasso

Der großflächig organisierte Cannabis Social Club MarianaCSCs verschickt derzeit Mahnungen an Mitglieder mit offenen Beiträgen und droht dabei mit einem Inkassoverfahren. Wie der Deutsche Hanf Verband (DHV) in einer aktuellen Stellungnahme berichtet, sind viele Betroffene über dieses aggressive Vorgehen empört - insbesondere, da der Verein bisher noch kein einziges Gramm Cannabis ausgegeben hat.

Das Konzept hinter MarianaCSCs

Der "Gesamtverein" MarianaCSCs hat sich 2023 das ambitionierte Ziel gesetzt, in 180 Zweigvereinen deutschlandweit Cannabis für seine Mitglieder anzubauen. Nach Informationen des Hanfverbands haben rund 18.000 Mitglieder hohe Investitionen in die Vorbereitungen ermöglicht. Die Personalkosten dürften beträchtlich sein. Trotz dieser Investitionen wurde bisher jedoch noch keine Cannabis-Ausgabe realisiert.

Verwirrung um Mitgliedschaften

Wie der DHV berichtet, melden sich derzeit zahlreiche Betroffene, denen oft nicht einmal bewusst war, dass der "Mariana Cannabis Social Clubs Deutschland e.V." sie offiziell als Mitglied führt. Besonders in der Anfangsphase war der Anmeldeprozess nach Angaben des Hanfverbands teilweise verwirrend und irreführend gestaltet.

Einige Betroffene dachten, sie würden sich bei einem lokalen CSC in ihrer Stadt anmelden, erhielten dann aber eine Rechnung vom CSC Göttingen, aus dem der Gesamtverein hervorging. Noch problematischer: Es gibt Fälle, in denen Personen angeben, sich nie dort angemeldet zu haben, nun aber plötzlich Mahnungen erhalten.

Forderungen in teils vierstelliger Höhe

Die Mahnverfahren betreffen laut DHV mindestens etwa 85 Euro für die Eintrittsgebühr plus drei Monatsbeiträge (die Mindestmitgliedschaftsdauer). In einigen Fällen geht es jedoch um vierstellige Beträge. Dies betrifft offenbar Mitglieder, die sich mit höheren monatlichen Beiträgen angemeldet haben, diese dann aber nicht zahlten.

Hanfverband kritisiert mangelnde Transparenz

Der Deutsche Hanf Verband beschäftigt sich bereits seit längerem kritisch mit MarianaCSCs. In einem Artikel vom April 2024 hatte der DHV bereits auf diverse Ungereimtheiten hingewiesen. Auf der Cannabis-Konferenz CaNoKo24 wurde das Mariana-Konzept auf den Prüfstand gestellt.

Ein zentraler Kritikpunkt des Hanfverbands ist die mangelnde Transparenz. So gibt es laut DHV bis heute keine Finanzberichte zum Gesamtverein. Wie hoch waren die Einnahmen in 2024 und 2025? Wofür wurde das Geld ausgegeben? Wie viel ist noch vorhanden? Bei einem so großen Gesamtverein wären jährliche Finanzberichte aus Sicht des DHV eine Selbstverständlichkeit.

Widersprüchliche Aussagen zum Inkassoverfahren

Besonders problematisch findet der Hanfverband die widersprüchlichen Aussagen von MarianaCSCs zum geplanten Inkassoverfahren. Eine Arbeitsgruppe des Vereins habe ein Mahn- und Inkassoverfahren beschlossen. Auch in den Mahnungen an die Mitglieder werde darauf hingewiesen, dass bei Nicht-Zahlung ein Inkassoverfahren folgen wird.

In einer offiziellen Stellungnahme von MarianaCSCs vom 8. Januar 2026 werde dies jedoch verschwiegen, kritisiert der DHV. Stattdessen heiße es dort nur, die Mahnungen seien ein "letzter Schritt", um Mitglieder zur Klärung ihres Status zu animieren. Dies suggeriere, dass kein Inkassoverfahren folgen werde - obwohl genau das Gegenteil der Fall sei.

Polizeianzeige als Voraussetzung?

Auch bei Mitgliedern, die angeben, nie wissentlich beigetreten zu sein, zeige sich laut DHV ein intransparentes Vorgehen. Während MarianaCSCs in seiner Stellungnahme schreibt, solche Fälle würden "ohne weitere Kosten vollständig aus dem System entfernt", zeige die Praxis ein anderes Bild.

Nach Informationen des Hanfverbands, dem entsprechender Schriftverkehr vorliegt, verlangt MarianaCSCs von betroffenen Personen tatsächlich eine Anzeige bei der Polizei als Voraussetzung für die Stornierung der Beiträge. Dies stelle eine hohe Hürde dar, kritisiert der DHV.

"Ein NoGo" für den Hanfverband

Der DHV nimmt in seiner Stellungnahme klar Position: Inkassoverfahren gegen Mitglieder seien ein absolutes NoGo. Der Umgang mit offenen Mitgliedsbeiträgen sei bereits in früheren Gesprächen mit MarianaCSCs das wichtigste Thema gewesen.

Beim DHV selbst sei das unproblematische Ausbuchen von "Karteileichen" und die Stornierung von offenen Beiträgen selbstverständlich. Die Argumentation von MarianaCSCs, es handle sich um eine konkrete Gegenleistung in Form von Cannabis, laufe ins Leere - schließlich habe es bisher noch gar keine entsprechende Gegenleistung gegeben.

Auch die Tatsache, dass MarianaCSCs die offenen Forderungen über teilweise 1-2 Jahre habe anwachsen lassen, sei "vollkommen daneben", so der DHV. Auf lange Sicht werde der Imageschaden durch das Inkassoverfahren vermutlich größer sein als der Vorteil durch kurzfristige Einnahmen.

Juristische Bewertung

Der Deutsche Hanf Verband hat das Vorgehen mit der Rechtsanwältin Rosalie Schönbach-Krieger besprochen, die sich mit Vereinsrecht auskennt und bereits einen Mandanten in dieser Sache vertritt.

Wichtig für Betroffene: MarianaCSCs schickt keine einfachen Zahlungserinnerungen, die man aussitzen kann. Die formalen Mahnungen bereiten ein Inkassoverfahren vor, das letztendlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren und damit zur Vollstreckung führen kann. Das Geld kann dann beispielsweise vom Bankkonto eingezogen werden.

Grundsätzliche rechtliche Situation

Laut der vom DHV konsultierten Anwältin können nicht gezahlte Vereinsbeiträge juristisch durchgesetzt werden. Wer in einen Verein eintritt, verpflichtet sich grundsätzlich zur Zahlung der Beiträge, wie sie in Satzung und Beitragsordnung festgelegt sind.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es bisher keine Cannabis-Ausgabe gab. Es reicht, dass die Beiträge verwendet wurden, um das Vereinsziel zu erreichen - unabhängig vom bisherigen Erfolg.

Wichtiger Hinweis: Wer aktuell noch Mitglied bei MarianaCSCs ist, aber keine Beiträge zahlen möchte, sollte laut DHV sofort die Mitgliedschaft kündigen. Ansonsten häufen sich die offenen Beiträge weiter an.

Mögliche Verteidigungsansätze

Der Hanfverband nennt in seiner Analyse mehrere mögliche Ansatzpunkte für Betroffene:

1. Kein formaler Eintritt?

Ein Ansatz wäre nachzuweisen, dass gar kein formaler Eintritt stattgefunden hat. Dies dürfte jedoch in den meisten Fällen schwer nachweisbar sein und müsste individuell geprüft werden.

2. Eintritts- und Kündigungsdatum anfechten

Gab es beispielsweise bereits früher eine Kündigung, die von MarianaCSCs ignoriert wurde? Kann dies durch E-Mails dokumentiert werden?

3. Existiert der Zweigverein überhaupt?

Ein möglicherweise erfolgversprechender Ansatz könnte sein, wenn der angebliche Mariana-Zweigverein vor Ort faktisch gar nicht existiert. Laut Satzung tritt man gleichzeitig dem Gesamtverein und dem Zweigverein bei. Erfüllt dieser Zweigverein die Voraussetzungen nicht, könnte der "Vertrag" beim Beitritt möglicherweise ungültig sein.

Allerdings sei nicht entscheidend, ob der Zweigverein im Vereinsregister eingetragen ist. Auch nicht eingetragene Vereine können juristische Personen sein. Wenn es jedoch nur ein altes Gründungsprotokoll gibt, aber keinerlei Aktivität vor Ort erkennbar ist und der Zweigverein nicht erreichbar ist (Adresse, Telefon, E-Mail), könnten die Forderungen eventuell grundsätzlich abgelehnt werden.

4. "Keine Aktivität" als Mitglied

Bei Personen, die angeben, nie wissentlich beigetreten zu sein, ist entscheidend, ob "Aktivität" nachweisbar ist. MarianaCSCs legt dies laut DHV sehr weit aus - selbst ein einmaliges Login in den Kommunikationstools zähle bereits.

Warnung: Wer meint, nie beigetreten zu sein und bisher keine Mitgliederaktivität gezeigt hat, sollte sich laut DHV jetzt nicht erstmals in der Mitgliedersoftware einloggen, um Kommunikation zu sichten - denn das würde als Mitgliederaktivität gewertet!

Dokumentation ist entscheidend

In allen Fällen gilt laut der vom Hanfverband konsultierten Anwältin: Je besser die eigene Position dokumentiert ist, desto besser. E-Mails, Screenshots und andere Belege können entscheidend sein.

Lohnt sich der juristische Kampf?

Der DHV rät Betroffenen, die Situation auch finanziell abzuwägen: Wie hoch ist die Forderung? Lohnt es sich, dafür zu kämpfen? Ist das mehr oder weniger, als eine anwaltliche Vertretung kosten würde?

Ein Brief von einer Anwaltskanzlei könnte laut DHV bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung dazu führen, dass MarianaCSCs die Forderungen zurückzieht, während eigene E-Mails möglicherweise mit Standard-Textbausteinen abgewimmelt werden.

Kulanzregelung bei hohen Beiträgen

In Fällen mit sehr hohen Rückständen schreibt MarianaCSCs in seiner Stellungnahme, man würde "aus Kulanz die offenen Beiträge nachträglich auf einen niedrigeren Betrag" reduzieren. Betroffene sollten sich beim Support melden, um eine "faire Lösung" zu finden.

Fazit: Beispielloser Vorgang in der CSC-Szene

Das Vorgehen von MarianaCSCs ist nach Kenntnis des Deutschen Hanf Verbands beispiellos. Inkassoverfahren mit möglicher Vollstreckung gegen Vereinsmitglieder wegen offener Beiträge seien äußerst selten und dem DHV sei kein derartiger Fall bekannt.

Für Betroffene bedeutet dies: Die Mahnungen sollten ernst genommen werden. Wer sich wehren möchte, sollte seine Situation sorgfältig prüfen, alle Unterlagen dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.


Quellen:

  • Deutscher Hanf Verband (DHV), Artikel vom Januar 2025
  • Stellungnahme MarianaCSCs vom 08.01.2026
  • Rechtsanwältin Rosalie Schönbach-Krieger (spezialisiert auf Vereinsrecht)

Weitere Informationen: Der vollständige Artikel des Deutschen Hanf Verbands mit detaillierten rechtlichen Hinweisen und einer Checkliste für Betroffene ist auf hanfverband.de verfügbar.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollten Betroffene eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt konsultieren.






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