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Keine neuen Importgenehmigungen für getrocknete Cannabisblüten in Deutschland 2025 – was steckt dahinter?

Editorial-Illustration: Deutscher Zoll stoppt medizinischen Cannabis-Import – Container mit rotem ‚STOPPED‘-Stempel, wartende Patienten und 122-Tonnen-Limit erreicht

Von 420Deutschland ·

Deutschland stoppt vorerst neue Importgenehmigungen für medizinische Cannabisblüten. Grund: Das Jahresbudget gilt als ausgeschöpft. Patienten, Apotheken und Produzenten blicken nun in eine ungewisse Zukunft – drohen Engpässe oder wird die Politik nachjustieren?

Keine neuen Importgenehmigungen für getrocknete Cannabisblüten in Deutschland 2025 – was steckt dahinter?

Einleitung

Im September 2025 ging eine Meldung durch die Fachwelt: Deutschland habe das Jahres­soll für die medizinische Versorgung mit getrockneten Cannabisblüten erreicht – das Budget für Importe sei ausgeschöpft. Bis auf Weiteres könne keine neuen Einfuhrgenehmigung mehr für getrocknetes Cannabis („Dried Flower“) erteilt werden. Diese Entwicklung wirft Fragen auf: Welche rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen führen dazu? Was bedeutet das für Patient:innen, Industrie und Politik? Und wie wahrscheinlich sind Ausnahmen oder Anpassungen?

Was ist die Meldung genau?

  • Laut einem Bericht von StratCann teilte die Bundesopiumstelle beim BfArM gegenüber dem Branchendienst Kraut Invest mit, dass der Bedarf an medizinischem Cannabis für 2025 in Deutschland auf 122 Tonnen getrockneter Cannabisblüten geschätzt worden sei, und diese Menge sei bereits erreicht oder „ausgeschöpft“. Stratcann
  • Infolgedessen können derzeit keine neuen Importgenehmigungen für diese Sorte (getrocknete Blüten) mehr ausgestellt werden. Stratcann
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  • Wichtig: Es handelt sich nicht um ein generelles Importverbot für medizinisches Cannabis, sondern lediglich um eine Aussetzung neuer Genehmigungen für den Teil „getrocknetes Cannabis“ im Rahmen des Jahresbedarfs. MMJDaily
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Rechtlicher Rahmen

Um die Bedeutung der Meldung vollständig zu verstehen, müssen wichtige Gesetze und Institutionen betrachtet werden:

Begriff / InstitutionRolle und FunktionBtMG (Betäubungsmittelgesetz)Grundgesetz, das Import, Besitz und Verwendung von Betäubungsmitteln – darunter medizinisches Cannabis – regelt.BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und MedizinprodukteBehörde, die unter anderem die Bundesopiumstelle beherbergt. Zuständig für Genehmigungen nach dem BtMG, Überwachung, Einfuhr, Zulassung medizinischer Cannabisprodukte.Bundesopiumstelle (§ 11 BtMG, etc.)Erteilt Einfuhrgenehmigungen für getrocknete Cannabisblüten, sofern gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.INCB (International Narcotics Control Board)Internationale Kontrolle: Länder müssen ihre Betäubungsmittel-Bedarfszahlen melden; Überschreiten der gemeldeten Mengen kann zu Problemen führen. Deutschland meldet z.B. den jährlichen Bedarf für medizinisches Cannabis. MMJDaily

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Warum wurde das Budget erreicht / worauf beruhen die Schätzungen?

  • Die Zahl 122 Tonnen stammt aus Deutschland’s geschätztem Bedarf an medizinischen Cannabisblüten für 2025, wie gegenüber dem INCB angegeben. MMJDaily
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  • Importmengen zeigen, dass die Importe bereits intensiv sind: z. B. im zweiten Quartal 2025 wurden etwa 43.257 kg medizinisches Cannabis importiert, wovon fast die Hälfte aus Kanada kam. Stratcann
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  • Einige Importe stammen auch aus Portugal und anderen Ländern. Stratcann

Mögliche Konsequenzen

Für Patient:innen

  • Potenzielle Unterversorgung mit bestimmten Sorten oder Qualitäten von getrocknetem Cannabis, wenn lokale Produktion noch nicht in der Lage ist, alle Anforderungen zu erfüllen.
  • Mögliche Lieferengpässe oder Verzögerungen bei Sortimenten, die traditionell importiert werden müssen.
  • Höhere Preise oder Wandel in der Verfügbarkeit: Importkosten, Wechselkurse etc. könnten deutlich spürbarer werden.

Für Unternehmen / Produzenten / Importeure

  • Besonders für Anbieter außerhalb Deutschlands, z. B. kanadische Exporteure, könnte dieser Umstand zu Umsatzproblemen führen. Stratcann
  • Firmen, die auf neue Genehmigungen gehofft hatten, stehen vor Unsicherheit: Wartezeiten verlängern sich, und Planung wird schwieriger.
  • Anpassung der Produktions- und Lieferketten: Mehr Fokus auf inländische Produktion oder Partnerschaften mit Produzenten in Ländern, deren Exportkapazitäten bereits zertifiziert sind.

Für Politik und Regulierung

  • Der Staat muss mögliche Nachschätzungen beim INCB beantragen, um das Limit ggf. anzuheben, falls die Nachfrage über die ursprünglichen Schätzungen steigt. MMJDaily
  • Notwendigkeit, die lokale Produktion rasch auszubauen und eventuelle Engpässe in der Verfügbarkeit zu vermeiden.
  • Diskussionen über Regelungen, wie z. B. Genehmigungsprozesse, Fördermaßnahmen, Zahlerdeckungen durch Krankenkassen etc.

Gibt es Ausnahmen oder Spielräume?

Ja – der aktuelle Zustand ist nicht absolut festgeschrieben, sondern unterliegt bestimmten Mechanismen:

  • Nachschätzung (Re-estimation): Deutschland kann beim INCB eine Anpassung der Jahresmengen beantragen, wenn tatsächlicher Bedarf höher ist als geschätzt. MMJDaily
  • Transparenzbemühungen des BfArM deuten an, dass bestehende Anträge möglicherweise verzögert, aber nicht automatisch abgelehnt werden. MMJDaily
  • Andere Formen des Cannabis (Extrakte, Öle etc.) scheinen nicht von dieser Beschränkung betroffen zu sein, da die Meldung sich speziell auf getrocknete Blüten bezieht. MMJDaily
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Herausforderungen & Kritik

  • Die ursprüngliche Schätzung von 122 Tonnen könnte sich als zu konservativ herausstellen, insbesondere bei weiter wachsender medizinischer Nachfrage.
  • Geringe Transparenz: Es ist nicht öffentlich genau bekannt, wie viele Tonnen bereits importiert, wie viel noch in der Pipeline sind, und wie viel lokal produziert wird.
  • Risiko, dass Patient:innen auf alternative Produkte verwiesen werden müssen, die ggf. teurer oder weniger wirksam sind.
  • Industrie beklagt Unsicherheit und Planungsrisiken, besonders wenn sie in Vorleistungen für Produktion oder Import investiert haben.

Ausblick

Was könnte sich in den nächsten Monaten tun?

  1. Nachschätzungsantrag beim INCB: Deutschland wird wahrscheinlich prüfen, ob die offiziell geschätzte Menge erhöht werden kann, um weitere Importe zu ermöglichen.
  2. Ausbau der inländischen Produktion: Mehr Lizenzen für Produzenten, Unterstützung beim Auf- oder Ausbau von Kapazitäten.
  3. Priorisierung der Versorgung mit bestimmten Qualitäten/Sorten: Eventuell wird geregelt, welche Sorten bevorzugt importiert oder zollrechtlich behandelt werden, sowie welche Patienten-Gruppen Vorrang haben.
  4. Politische Reaktionen: Gesetzgeber und zuständige Ministerien könnten Maßnahmen diskutieren, um Transparenz und Versorgungssicherheit zu erhöhen.
  5. Regulatorische Anpassungen: Eventuell Änderungen in der Gesetzgebung oder in den Durchführungsbestimmungen, insbesondere bzgl. Genehmigungsverfahren oder Meldepflichten.

Fazit

Die Entscheidung, keine neuen Importgenehmigungen für getrocknete Cannabisblüten in 2025 mehr zu erteilen, markiert einen wichtigen Wendepunkt für Deutschland im Bereich medizinisches Cannabis. Sie zeigt, wie stark Deutschland bislang von Importen abhängt und wie fest internationale regulatorische Mechanismen (z. B. Jahresmengenmeldungen an das INCB) den Spielraum begrenzen.

Für Patient:innen und Industriebeteiligte entsteht eine Phase der Unsicherheit – aber auch die Möglichkeit, das bestehende System zu überarbeiten, die heimische Produktion zu stärken und Strategien zur Absicherung der medizinischen Versorgung zu entwickeln.

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