Importgrenze für medizinisches Cannabis auf 192 Tonnen erhöht. 4x mehr bedarf als vor einem Jahr!
Im September 2025 erreichte Deutschlands Markt für medizinisches Cannabis einen Wendepunkt:
Die gesetzlich festgelegte Obergrenze von 122 Tonnen für Importe medizinischer Cannabisprodukte war vollständig ausgeschöpft. Deutschland gilt seit Jahren als wichtigster internationaler Zielmarkt für medizinisches Cannabis, das aus Ländern wie Kanada oder Portugal eingeführt wird.
Wie das Fachportal krautinvest berichtete, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun reagiert und die Höchstmenge für Cannabisimporte zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken auf rund 192,5 Tonnen angehoben.
Damit wurden Importgenehmigungen, die seit Mitte September pausiert waren, wieder freigegeben.
Starker Anstieg der Einfuhren 2025
Die Zahlen zeigen, wie dynamisch sich der Markt entwickelt:
Allein im zweiten Quartal 2025 wurden laut BfArM 43,257 Tonnen medizinischer Cannabisprodukte eingeführt – ein neuer Rekord.
Im ersten Quartal 2025 waren es 37,519 Tonnen, während im gleichen Zeitraum des Vorjahres (Q2 2024) nur 11,634 Tonnen importiert wurden.
Damit hat sich das Importvolumen innerhalb eines Jahres nahezu vervierfacht.
Herkunft der Produkte
Auch die Herkunftsländer stehen klar fest:
- Kanada bleibt der wichtigste Lieferant mit 36,164 Tonnen Exporten nach Deutschland im ersten Halbjahr 2025.
- Portugal folgt mit 25,524 Tonnen im selben Zeitraum.
Weitere Importe stammen u. a. aus Dänemark, den Niederlanden und Australien. Deutschland bleibt damit der größte europäische Absatzmarkt für medizinisches Cannabis.
Regierungspläne könnten Versorgung bremsen
Trotz des wachsenden Bedarfs plant die Bundesregierung aktuell Verschärfungen im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG).
Ein vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegter Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
- Ärztinnen und Ärzte sollen Cannabis künftig nur nach persönlicher Untersuchung verordnen dürfen – entweder in der Praxis oder im Rahmen eines Hausbesuchs.
- Folgeverordnungen sollen weiterhin über Telemedizin möglich sein, jedoch nur, wenn innerhalb der letzten vier Quartale ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
- Der Versand von medizinischem Cannabis soll künftig entfallen. Eine Abgabe darf nur nach persönlicher Beratung in der Apotheke erfolgen, Lieferdienste der Apotheken bleiben jedoch erlaubt.
Kritik von Patient:innen und Verbänden
Diese Pläne stoßen bei Patientengruppen und Fachverbänden auf scharfe Kritik.
Der Deutsche Hanfverband (DHV) warnt, das geplante Verbot telemedizinischer Verschreibungen und des Versandhandels könne „eine massive Verschlechterung der Versorgungslage“ bewirken – insbesondere für schwerkranke oder mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf eine digitale Rezeptausstellung angewiesen sind.
In einer bundesweiten E-Mail-Kampagne ruft der DHV Bürger:innen dazu auf, Bundestagsabgeordnete direkt zu kontaktieren und Anpassungen am Gesetzentwurf zu fordern, um „den niedrigschwelligen Zugang zu medizinischem Cannabis dauerhaft zu sichern“.
Fazit
Mit der Anhebung des Importlimits auf 192,5 Tonnen trägt das BfArM der steigenden Nachfrage Rechnung – ein Schritt, der die Versorgungslage kurzfristig stabilisieren dürfte.
Gleichzeitig drohen neue gesetzliche Hürden, die insbesondere für Patient:innen mit chronischen Erkrankungen zu Problemen führen könnten.
Ob die geplante Einschränkung von Telemedizin und Versandhandel tatsächlich im Sinne einer besseren Patientensicherheit wirkt oder eher den Zugang zu lebenswichtiger Therapie erschwert, wird die politische Debatte der kommenden Monate zeigen.